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Bier
wird weltweit nach einem einfachen Grundrezept hergestellt.
Als Zutaten dienen Wasser, Cerealien (wie Gerstenmalz,
Weizenmalz, Reis, Mais usw.), Hopfen und Hefe. Trotz der ähnlichen
Prozessabschnitte wie Mälzen, Brauen, Gären und
Lagern ist die Vielfalt verschiedener Biere sehr gross.
Die Brauereien haben im Laufe ihrer Tradition das Grundrezept
verfeinert und üben die Arbeiten in Sudhaus und Gärkeller
nach ihrer Façon aus.
Bierarten
Wir unterscheiden zwei Bierarten: untergärige Biere
und obergärige Biere. Die Bezeichnungen untergärig
und obergärig stammen von der verwendeten Hefeart.
Beide Hefearten sind zwar nahe miteinander verwandt, prägen
jedoch den Biercharakter ganz unterschiedlich. Die untergärigen
Hefen lagern sich nach dem Hauptgärungsprozess am
Boden ab, während sich die obergärigen Hefen
auf der Oberfläche des Gärbehälters zu einer
Decke verfestigen.
In der Schweiz wie in den meisten Ländern Europas
werden die Hauptbiersorten mit untergärigen Bierhefen
vergoren.
Steckbrief unserer Biersorten
Die verschiedenen Schweizer Biersorten unterscheiden
sich aufgrund des Gehaltes an Alkohol, Stammwürze
und Kohlenhydrate.
- Lagerbier : Das Lagerbier ist die
meistgetrunkene Biersorte. Es ist mild gehopft und verfügt über
einen runden Geschmack. Sein Anteil an Stammwürze liegt zwischen 10 und 12 Gewichtsprozenten (Anm. 1), der Alkoholgehalt liegt zwischen 4,2 und 5,3 Volumenprozenten (Anm. 2).
- Spezialbier : Das Spezialbier ist
im Vergleich zum Lagerbier stärker eingebraut, kräftiger
gehopft und verfügt über einen edelbitteren
und würzigen Geschmack. Sein Anteil an Stammwürze
liegt zwischen 11,5 und 14 Gewichtsprozenten, der Alkoholgehalt
liegt zwischen 4,8 und 5,7 Volumenprozenten.
- Festbier : Unsere Brauereien stellen
das Festbier jährlich auf Ostern und Weihnachten
her. Je nach Region wird es auch als Bockbier oder Märzenbier
verkauft. Die Festbiere entsprechen lebensmittelrechtlich
den Spezialbieren.
Unsere Schweizer Brauereien stellen diese drei Sorten
nach dem Reinheitsgebot her. Dieses besagt, dass zur Herstellung
ausschliesslich Gerstenmalz, Hopfen und Wasser, unter Zugabe
von Hefen, verwendet werden.
Spezialitäten
- Alkoholfreies Bier : Dem normalen
Lagerbier entzieht die Brauerei entweder mittels Destillation
im Vakuum den Alkohol oder leitet das Gärverfahren
so, dass kein Alkohol entsteht.
- Altbier : Dunkles, obergäriges,
mit spezieller Hefe vergorenes Bier.
- Kohlenhydratarmes Bier : Mit maximal
7,5 Gramm Kohlenhydraten pro Liter und einem Alkoholgehalt
von maximal 4,5 Volumenprozenten stellt das kohlenhydratarme
Bier einen hervorragenden und erfrischenden Durstlöscher
für Diabetiker dar.
- Leichtbier : Das Leichtbier ist ein
elegantes, süffiges Bier für Schlankheitsbewusste.
Sein Alkoholgehalt darf 3 Volumenprozente nicht überschreiten.
- Luxusbier : Das in speziellen Flaschen
abgefüllte Luxusbier ist aus besonders erlesenen
Rohstoffen gebraut. Sein Anteil an Stammwürze muss
mindestens 10 Gewichtsprozente, der Alkoholgehalt mindestens
4,1 Volumenprozente betragen.
- Mais-, Reisbier : Unter Zusatz von
Mais oder Reis hergestelltes, untergäriges, leicht
spritziges Bier.
- Starkbier : Das Starkbier zeichnet
sich durch sein volles Aroma und seinen ausgeprägten
Charakter aus. Sein Stammwürzegehalt liegt bei über
14 Prozent und sein Alkoholgehalt bei sechs Volumenprozent
und mehr.
- Weizenbier : Unter Zusatz von Weizenmalz
hergestelltes aber obergäriges, stark kohlensäurehaltiges
Bier, welches klar oder hefetrüb sein kann.
Anm. 1
Stammwürzegehalt: Gramm Extraktstoffe vor der Vergärung.
Ein Bier mit einem Stammwürzegehalt
von 12% ist aus einer Würze (=Wasser mit den gelösten Extraktstoffen) entstanden, die vor der Gärung 12 g Extraktstoffe in 100 g enthalten hat.
Anm. 2
Volumenprozente: Milliliter Alkohol pro 100 ml Bier
Biermischgetränke
Biermischgetränk bestehen aus Bier und anderen Getränken,
wobei es sich um Limonaden, Spirituosen, Cider usw. handeln
kann. Die Auswahl ist sehr vielfältig. Der Alkoholgehalt,
der Anteil Bier sowie die Art und Anzahl anderer Komponenten
sind unterschiedlich. Die Lebensmittelverordnung (LMV) definiert
keine Produktgruppe «Biermischgetränke».
Gemäss LMV ist aber die Herstellung von Mischungen jeglicher
in der LMV definierten Lebensmittel erlaubt.
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