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Die Schweizer Biersorten

 
Bier wird weltweit nach einem einfachen Grundrezept hergestellt. Als Zutaten dienen Wasser, Cerealien (wie Gerstenmalz, Weizenmalz, Reis, Mais usw.), Hopfen und Hefe. Trotz der ähnlichen Prozessabschnitte wie Mälzen, Brauen, Gären und Lagern ist die Vielfalt verschiedener Biere sehr gross. Die Brauereien haben im Laufe ihrer Tradition das Grundrezept verfeinert und üben die Arbeiten in Sudhaus und Gärkeller nach ihrer Façon aus.

Bierarten

Wir unterscheiden zwei Bierarten: untergärige Biere und obergärige Biere. Die Bezeichnungen untergärig und obergärig stammen von der verwendeten Hefeart. Beide Hefearten sind zwar nahe miteinander verwandt, prägen jedoch den Biercharakter ganz unterschiedlich. Die untergärigen Hefen lagern sich nach dem Hauptgärungsprozess am Boden ab, während sich die obergärigen Hefen auf der Oberfläche des Gärbehälters zu einer Decke verfestigen.

In der Schweiz wie in den meisten Ländern Europas werden die Hauptbiersorten mit untergärigen Bierhefen vergoren.

Steckbrief unserer Biersorten

Die verschiedenen Schweizer Biersorten unterscheiden sich aufgrund des Gehaltes an Alkohol, Stammwürze und Kohlenhydrate.

  • Lagerbier : Das Lagerbier ist die meistgetrunkene Biersorte. Es ist mild gehopft und verfügt über einen runden Geschmack. Sein Anteil an Stammwürze liegt zwischen 10 und 12 Gewichtsprozenten (Anm. 1), der Alkoholgehalt liegt zwischen 4,2 und 5,3 Volumenprozenten (Anm. 2).
  • Spezialbier : Das Spezialbier ist im Vergleich zum Lagerbier stärker eingebraut, kräftiger gehopft und verfügt über einen edelbitteren und würzigen Geschmack. Sein Anteil an Stammwürze liegt zwischen 11,5 und 14 Gewichtsprozenten, der Alkoholgehalt liegt zwischen 4,8 und 5,7 Volumenprozenten.
  • Festbier : Unsere Brauereien stellen das Festbier jährlich auf Ostern und Weihnachten her. Je nach Region wird es auch als Bockbier oder Märzenbier verkauft. Die Festbiere entsprechen lebensmittelrechtlich den Spezialbieren.

Unsere Schweizer Brauereien stellen diese drei Sorten nach dem Reinheitsgebot her. Dieses besagt, dass zur Herstellung ausschliesslich Gerstenmalz, Hopfen und Wasser, unter Zugabe von Hefen, verwendet werden.

Spezialitäten

  • Alkoholfreies Bier : Dem normalen Lagerbier entzieht die Brauerei entweder mittels Destillation im Vakuum den Alkohol oder leitet das Gärverfahren so, dass kein Alkohol entsteht.
  • Altbier : Dunkles, obergäriges, mit spezieller Hefe vergorenes Bier.
  • Kohlenhydratarmes Bier : Mit maximal 7,5 Gramm Kohlenhydraten pro Liter und einem Alkoholgehalt von maximal 4,5 Volumenprozenten stellt das kohlenhydratarme Bier einen hervorragenden und erfrischenden Durstlöscher für Diabetiker dar.
  • Leichtbier : Das Leichtbier ist ein elegantes, süffiges Bier für Schlankheitsbewusste. Sein Alkoholgehalt darf 3 Volumenprozente nicht überschreiten.
  • Luxusbier : Das in speziellen Flaschen abgefüllte Luxusbier ist aus besonders erlesenen Rohstoffen gebraut. Sein Anteil an Stammwürze muss mindestens 10 Gewichtsprozente, der Alkoholgehalt mindestens 4,1 Volumenprozente betragen.
  • Mais-, Reisbier : Unter Zusatz von Mais oder Reis hergestelltes, untergäriges, leicht spritziges Bier.
  • Starkbier : Das Starkbier zeichnet sich durch sein volles Aroma und seinen ausgeprägten Charakter aus. Sein Stammwürzegehalt liegt bei über 14 Prozent und sein Alkoholgehalt bei sechs Volumenprozent und mehr.
  • Weizenbier : Unter Zusatz von Weizenmalz hergestelltes aber obergäriges, stark kohlensäurehaltiges Bier, welches klar oder hefetrüb sein kann.
Anm. 1
Stammwürzegehalt: Gramm Extraktstoffe vor der Vergärung.
Ein Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12% ist aus einer Würze (=Wasser mit den gelösten Extraktstoffen) entstanden, die vor der Gärung 12 g Extraktstoffe in 100 g enthalten hat.
Anm. 2
Volumenprozente: Milliliter Alkohol pro 100 ml Bier

Biermischgetränke

Biermischgetränk bestehen aus Bier und anderen Getränken, wobei es sich um Limonaden, Spirituosen, Cider usw. handeln kann. Die Auswahl ist sehr vielfältig. Der Alkoholgehalt, der Anteil Bier sowie die Art und Anzahl anderer Komponenten sind unterschiedlich. Die Lebensmittelverordnung (LMV) definiert keine Produktgruppe «Biermischgetränke». Gemäss LMV ist aber die Herstellung von Mischungen jeglicher in der LMV definierten Lebensmittel erlaubt.
 
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